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Margin Call

Nachschuss, der von der Clearingstelle der jeweiligen Börse verlangt wird, wenn die Differenz zwischen der bereits bezahlten Margin und einer handelstäglich ermittelten Margin durch Preissteigerung von Verkaufskontrakten oder Preissenkungen von Kaufkontrakten eine festgelegte Grenze überschreitet.

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