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FAQ - Häufig gestellte Fragen

Wodurch unterscheiden sich Warenterminkontrakthandel und Kassamarkthandel?

Als Kassamarkthandel bezeichnet man Handelsabschlüsse zwischen zwei Parteien, die auf eine effektive Erfüllung ausgerichtet sind (z.B. den Verkauf von Weizen vom Landwirt an den Erfassungshändler). Der tatsächliche Warenaustausch ist folglich der wesentliche Beweggrund, um am Kassamarkt aktiv zu werden. Der Begriff umfasst sowohl den Spothandel (zeitnahe Erfüllung) als auch den Forwardhandel (spätere Erfüllung) mit Waren. Die erzielten Preise werden Kassamarktpreise genannt. Ein wesentliches Unterscheidungsmerkmal zwischen diesen Kassamarktgeschäften und Warenterminkontraktgeschäften besteht darin, dass der tatsächliche Warenaustausch bei Warenterminkontraktgeschäften lediglich in sehr seltenen Fällen das Ziel der Marktteilnehmer ist. Weiterhin lassen sich die Geschäfte anhand

  • ihres Handelsgegenstandes,
  • der Art der Geschäftsabwicklung und
  • der Organisationsform des zugehörigen Marktes

abgrenzen. Zur Unterscheidung von Spothandel und Warenterminkontrakthandel kann zusätzlich noch die zeitliche Dimension zwischen Vertragsabschluss und Erfüllung herangezogen werden.

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