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FAQ - Häufig gestellte Fragen

Was versteht man unter Prämiengeschäften (EFP-Geschäften/against actuals)?

Prämiengeschäfte verbinden die Vorteile eines Kassageschäftes auf Termin (Forwardgeschäft) mit den Vorteilen einer Preisabsicherung an Warenterminbörsen. Sie stellen für viele Vertragsbeziehungen die Optimallösung dar. Lieferant und Abnehmer (bspw. ein Getreidehändler und ein Mischfutterunternehmen) schließen einen privatrechtlichen Kaufvertrag ab, der alle wesentlichen Elemente (Qualität, Lieferort, Liefermenge, Lieferzeitpunkt und Preis) umfasst. Als Preis wird allerdings weder ein Festpreis noch der künftige Kassamarktpreis, sondern der zum Lieferzeitpunkt gültige Kurs des korrespondierenden Getreidefutures zu-/abzüglich einer Prämie (Bonus/Malus) gewählt. Die Vertragspartner akzeptieren die Futuresnotierung somit als fairen Referenzpreis, sodass zeitintensive, das Geschäft möglicherweise gefährdende, Preisverhandlungen entfallen. Durch den Abschluss generieren sie frühzeitige Absatz- bzw. Bezugssicherheit. Zusätzlich erlangen sie die aus einer Preisabsicherung resultierende Preis- und Kalkulationssicherheit, da ein Prämiengeschäft vorsieht, zum Zeitpunkt der Warenlieferung in entsprechender Menge Börsenkontrakte auszutauschen. Entsprechend werden sowohl Käufer als auch Verkäufer im Zeitverlauf Börsenpositionen aufbauen, wobei sie dafür unabhängig vom Vertragspartner einen für sie günstigen Zeitpunkt wählen. Somit ist es dem Käufer möglich, durch die Verrechnung mit den Börsengeschäften einen Kaufpreis zu realisieren, der niedriger liegt als der Preis, den der Verkäufer letztlich für seinen Weizen erzielt. Die Bezeichnungen EFP-Geschäft ( Exchange of Futur es for Physicals) sowie against actuals resultieren aus dem beschriebenen Austausch der Futurespositionen zum Zeitpunkt der Lieferung. Durch diesen Tausch werden die Börsenpositionen und somit die Erfüllungsverpflichtungen beider Vertragspartner liquidiert. Da die Positionsglattstellungen unabhängig von weiteren Marktteilnehmern vorgenommen werden, spielt die Markttiefe der Börse für beide Vertragspartner nach der Positionseröffnung keine Rolle mehr. Gleiches gilt für mögliche Basisveränderungen, da die Basis durch die selbst bestimmte Prämie festgelegt ist.

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