FAQ - Häufig gestellte Fragen
Wer nimmt beim Börsenhandel die Gegenposition ein?
Wird ein Kontrakt verkauft, ist der Käufer nicht Vertragspartner des Verkäufers, da zwischen die beiden Marktteilnehmer die Börse geschaltet ist. Die Gegenposition für alle Kontraktkäufe und -verkäufe wird von ihrer Abrechnungsstelle (Clearing Haus) eingenommen. Man spricht auch davon, dass die Standardisierung neben den oben genannten Aspekten auch persönlicher Art ist. Letztlich wird so die Anonymität des Börsenhandels gewährleistet.