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FAQ - Häufig gestellte Fragen

Wie funktioniert eine Preisabsicherung?

Der Hedger ersetzt bei einer Preisabsicherung ein vorhandenes oder erwartetes Geschäft mit Kassaware vorübergehend durch ein Substitutionsgeschäft in Futures. (Jemand, der künftig Ware verkaufen (kaufen) möchte, verkauft (kauft) diese frühzeitig an der Börse und liquidiert später seine zunächst eingegangene Erfüllungsverpflichtung.) Durch diese Transaktion möchte der Hedger erreichen, dass Verluste aus der Kassaposition möglichst vollständig durch Gewinne aus der Börsenposition kompensiert werden und er somit im Voraus mit einem festen Preis kalkulieren kann. Dafür nimmt er in Kauf, dass künftige Gewinne in der Kassaposition durch den gleichzeitigen Wertverlust der Terminposition aufgezehrt werden. Ein Käufer verzichtet also darauf, von fallenden Kassamarktpreisen zu profitieren und ein Verkäufer gibt die Chance auf höhere Erlöse durch steigende Kassamarktpreise auf. Die Funktionsweise wird nachfolgend für Käufer (Long-Hedger) und Verkäufer (Short-Hedger) erläutert. Der Einfachheit halber sei davon ausgegangen, dass der Futureskurs und der Kassamarktpreis in beiden Beispielen zum Zeitpunkt des Warenflusses dieselbe Höhe haben. Zudem werden keine Transaktionskosten angesetzt:
Im Herbst möchte sich eine Mühle den Einkaufspreis für den im nächsten Frühjahr zu verarbeitenden Weizen absichern, um das Risiko steigender Weizenpreise zu minimieren. Dazu kauft sie im Oktober an einer Warenterminbörse Weizenfutures mit der Laufzeit Mai. Der Kurs möge bei 115 €/t liegen. Zum Zeitpunkt des Weizenankaufes am Kassamarkt (Ende April/Anfang Mai) stellt die Mühle die im Oktober eingegangenen Börsenpositionen wieder glatt. Ist der Preis im Zeitverlauf auf 120 €/t gestiegen, muss die Mühle 120 €/t für den am Kassamarkt bezogenen Weizen bezahlen: Sie kann diese aber mit einem Börsengewinn von 5 €/t verrechnen, sodass sich ihr Einkaufspreis letztlich auf die im Oktober abgesicherten 115 €/t beläuft. Die 5 €/t Börsengewinn resultieren aus der Wertsteigerung der Positionen, die sich am besten durch einen Vergleich des Eröffnungs- und des Glattstellungskurses verdeutlichen lässt: Die Mühle hat im Oktober zu 115 €/t Weizenfutures ge- und im Frühjahr zu 120 €/t verkauft. Wären die Weizenpreise im Zeitverlauf auf 110 €/t gefallen, änderte dies nichts am letztlichen Einkaufspreis von 115 €/t. In diesem Fall müsste die Mühle zwar lediglich 110 €/t an den Verkäufer des Weizens bezahlen, die Börsenposition hätte aber im Zeitverlauf 5 €/t an Wert verloren.
Das soeben beschriebene Einkaufspreisabsicherungsbeispiel lässt sich analog auf den Verkäufer des Weizens übertragen. So hätte sich ein Getreidehändler im Herbst einen Verkaufspreis in Höhe von 115 €/t absichern können, indem er Futures mit der Laufzeit Mai verkauft hätte. Im ersten Szenario hätte er für den Weizen im Frühjahr von der Mühle 120 €/t erhalten und gleichzeitig einen Wertverlust der Börsenposition um 5 €/t zu verzeichnen gehabt. Im zweiten Szenario hätte er zum Verkaufspreis des Weizens (110 €/t) einen Börsengewinn in Höhe von 5 €/t hinzuaddieren können.

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